Rahmenvereinbarungen im therapeutischen Setting

I. Alles was Sie im Rahmen der Therapie sagen oder tun, bleibt unter uns. Ich als Psychotherapeutin bin an eine absolute Verschwiegenheitspflicht (lt. Psychotherapiegesetz) gebunden.

 II. Die Therapie besteht aus regelmäßigen therapeutischen Sitzungen, die gemeinsam vereinbart werden. Urlaube oder anderen Abwesenheitszeiten meinerseits werden rechtzeitig angekündigt.

III. Bereits vereinbarte Termine können bei unvorhersehbaren Ereignissen wie Krankheit o.ä. bis 24 Stunden vorher abgesagt werden, ohne dass die Stunde verrechnet wird. Für eine später abgesagte Stunde wird das Honorar verrechnet. Für versäumte Stunden kann keine Refundierung bei der Gebietskrankenkasse eingereicht werden.  Bei Zuspätkommen ist keine Sitzungsverlängerung möglich.

IV. Für eine Einheit von 50 Minuten ist ein Honorar von 70€ zu bezahlen. Der Zahlungsmodus kann individuell vereinbart werden.

V. Im Falle einer entsprechenden Indikation (Diagnose) ist eine Teilrefundierung (derzeit 21,80€) durch die Gebietskrankenkasse möglich.

Das Formular können Sie auch hier herunterladen.